ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
1 – Geltungsbereich
Es gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeine Geschäftsbedingungen (in der Folge kurz „AGB“ genannt) für die Lieferungen, Leistungen, Angebote und Kaufverträge zwischen der Firma Swimm International bv, nachfolgend “Verkäufer” genannt, und dem Käufer/der Käuferin, nachfolgend “Käufer” genannt, soweit keine besonderen Bedingungen vereinbart und von beiden Parteien schriftlich bestätigt wurden. Diese AGB gelten als Rahmenvereinbarung auch für alle weiteren Rechtsgeschäfte zwischen Verkäufer und Käufer.
2 – Allgemeines
Verkäufer liefert den vereinbarten Kaufgegenstand (Pool mit Gegenstromanlage und Geräte) und die im Kaufvertrag vereinbarten Leistungen zu dem zwischen Verkäufer und Käufer vereinbarten Preis. Der Verkäufer übernimmt keine Haftung für Fremdfirmen, die für den Verkäufer zur Auftragserfüllung Arbeiten ausführen. Falls im Projektverlauf Änderungen, die nicht durch den Verkäufer zu vertreten sind, erforderlich werden oder falls der Käufer zusätzliche Wünsche äußert, werden Material und Mitarbeiterleistungen für diese erforderlichen Zusatzleistungen berechnet.
Am Aufstellungsort wird der Verkäufer von ihm aufgestellte und montierte Anlagen und/oder deren Teile in Betrieb nehmen. Für nicht fachkundig in Betrieb genommene Anlagen oder Teile durch den Käufer oder durch Dritte oder für nicht fachkundige Nutzung oder Wartung der Anlagen oder Teile durch den Käufer oder durch Dritte übernimmt der Verkäufer keine Haftung. Hierdurch entstandene Mängel sind nicht durch Gewährleistung gedeckt.
3- Angebote
Angebote vom Verkäufer mit ausgewiesener Bindungsfrist sind hinsichtlich Menge und Preis. Das Angebot wird in niederländischer, deutscher oder englischer Sprache erstellt. Die Angaben hinsichtlich des Lieferdatums, des Liefergegenstandes und der technischen Angaben sind unverbindlich. Die vom Verkäufer angegebenen Warengewichte sind Durchschnittsgewichte.
Wünscht der Käufer nach Vertragsabschluss Änderungen am Kaufgegenstand, so kann dies nur in Absprache mit dem Verkäufer und spätestens sechs Wochen vor dem Liefertermin erfolgen. Darüber hinaus erhält der Käufer immer ein separates Angebot für Änderungen und/oder Zusatzbestellungen, das unterzeichnet zurückgeschickt werden muss, wodurch auch für diese Änderung(en) und/oder Zusatzbestellung(en) ein Kaufvertrag zustande gekommen ist.
4 – Vertragsabschluss
Ein Kaufvertrag kommt zustande, wenn Käufer und Verkäufer das entsprechende Angebot unterschrieben haben. Die Wirksamkeit von per E-Mail übermittelter Kaufverträge werden vom Käufer und Verkäufer anerkannt. Der Verkäufer hat den Käufer auf diese Allgemeinen Bedingungen hingewiesen, sowohl bei der Vergabe des Angebots als bei dem Vertragsabschluss durch das Unterschreiben des Angebots.
5 – Preise
Alle vom Verkäufer angegebenen Preise verstehen sich inklusive Mehrwertsteuer, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart oder angegeben ist. Im Angebot ist der Gesamtpreis mit und ohne Mehrwertsteuer angegeben. Die Preise werden in Euro in Rechnung gestellt. Nach der Unterzeichnung des Angebots durch den Käufer und Verkäufer ist ein rechtswirksamer Kaufvertrag zustande gekommen und gehen Verkäufer und Käufer davon aus, dass das Kaufgegenstand innerhalb von neun Monaten geliefert und daher 80% des Kaufpreises spätestens nach neun Monaten gezahlt sein wird. Kann der Kaufgegenstand erst nach neun Monaten nach Unterzeichnung des Angebots beim Käufer aufgestellt werden, darf der Verkäufer die am Tag der Aufstellung des Kaufgegenstandes beim Käufer gültigen Verkaufspreise berechnen
6 – Zahlungsbedingungen, Verzugszinsen
Der Rechnungsbetrag wird in drei Teilbeträgen beglichen und zwar wie folgt: acht Wochen vor dem geplanten Lieferdatum ist eine Anzahlung in Höhe von 40% des Auftragswertes fällig, die innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar ist. Sobald die Leistungen vor Ort beginnen, sind weitere 40% des Auftragswertes fällig, ebenfalls zahlbar innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug. Nach der Inbetriebnahme sind die übrigen 20% des Auftragswertes ebenfalls fällig und zahlbar innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug.
Bei Zahlungsverzug des Käufers ist der Verkäufer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe und Zinseszinsen zu verlangen.
7 – Vertragsrücktritt
Bei Annahmeverzug oder beim Vorliegen anderer wichtiger Gründe, zum Beispiel wenn der Käufer seine Zahlungen einstellt, ist der Verkäufer zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Im Fall des vom Käufer verschuldeten Rücktrittes schuldet der Käufer dem Verkäufer den tatsächlich entstandenen Schaden. Befindet sich der Käufer im Zahlungsverzug, ist der Verkäufer von allen weiteren Leistungs- und Lieferungsverpflichtungen entbunden und berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen zurückzuhalten. Tritt der Käufer – ohne dazu berechtigt zu sein – vom Vertrag zurück, so hat der Verkäufer die Wahl, auf die Erfüllung des Vertrages zu bestehen oder der Aufhebung des Vertrages zuzustimmen; im letzteren Fall ist der Käufer verpflichtet, den tatsächlich entstandenen Schaden zu bezahlen.
8 – Mahn- und Inkassokosten
Der Käufer verpflichtet sich für den Fall des Verzuges entstehende Mahn- und Inkassokosten, u.a. des eingeschalteten Inkassoinstitutes, zu ersetzen.
9 – Transport, Lieferung, Annahmeverzug
Der Verkäufer sorgt für einen ordentlichen Transport des Kaufgegenstands bzw. sorgt dafür, dass eventuell beauftragte Drittfirmen den Kaufgegenstand ebenso ordentlich transportieren. Der Transport und die Lieferung sowie die Aufstellung, Montage und Inbetriebnahme erfolgen zu dem/n im Kaufvertrag festgelegten Preis und Bedingungen. Hat der Käufer den Kaufgegenstand nicht wie vereinbart übernommen (Annahmeverzug), ist Verkäufer nach erfolgloser angemessener Nachfristsetzung berechtigt, den Kaufgegenstand auf Kosten des Käufers einzulagern und eine Wertminderung des Kaufgegenstandes in Rechnung zu stellen.
10 – Lieferfrist, Einhaltung des Liefertermins, Höhere Gewalt
Zur Leistungsausführung ist Verkäufer erst dann verpflichtet, wenn der Käufer all seinen Verpflichtungen nachgekommen ist, die zur Ausführung erforderlich sind, insbesondere alle technischen und vertraglichen Einzelheiten wie
Begleich der Teilrechnungen, Vorarbeiten und Vorbereitungsmaßnahmen erfüllt hat. Die genannten Liefertermine sind ungefähre Lieferzeiten und der Verkäufer wird sein Bestes geben, den vereinbarten Liefertermin einzuhalten. Der Verkäufer wird den Käufer über eine Lieferverzögerung möglichst umgehend informieren.
Kann der Verkäufer seine Verpflichtungen aus dem Vertrag aufgrund höherer Gewalt nicht, nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß erfüllen, so haftet er dafür nicht.
Der Verkäufer und der Käufer betrachten in jedem Fall jeden Umstand als höhere Gewalt, den der Verkäufer zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht berücksichtigen konnte und aufgrund dessen die normale Erfüllung des Vertrags vom Käufer vernünftigerweise nicht verlangt werden kann, wie z. B. Krankheit, Krieg oder Kriegsgefahr, Terrorismus, Energieausfall, Überschwemmung, Feuer, Naturkatastrophen, Transportschwierigkeiten, Pandemien und andere Störungen im Betrieb des Verkäufers. Darüber hinaus verstehen der Käufer und der Verkäufer unter höherer Gewalt den Umstand, dass Lieferanten, von denen der Verkäufer bei der Ausführung des Vertrags abhängig ist, ihren vertraglichen Verpflichtungen gegenüber dem Verkäufer nicht nachkommen.
11 – Geringfügige Änderungen am Verkaufsgegenstand
Geringfügige oder sonstige für den Käufer vom Verkäufer zumutbare Änderungen der Leistungs- bzw. Lieferverpflichtung vom Verkäufer gelten vorweg als genehmigt. Dies gilt insbesondere für durch die Sache bedingte Abweichungen (z.B. bei Maßen, Material usw.). Der Verkäufer wird den Käufer hierüber umgehend informieren.
12 – Gewährleistung, Garantie, Haftung
Der Verkäufer gewährt nachfolgende Garantie:
* 10 Jahre Garantie auf Wasserdichtigkeit des Pools
* 2 Jahre Garantie auf das Filtersystem
* 3 Jahre Garantie auf die Swimm Gegenstromtechnologie
* Werksgarantie auf die übrigen Komponenten
Der Verkäufer haftet nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Haftung ist betraglich begrenzt mit dem Entgelt des jeweiligen Geschäftes, aus der die Haftung resultiert. Die Haftung für Folgeschäden jeglicher Art, insbesondere jener, die auf eine unsachgemäße Bedienung oder Nutzung zurückzuführen sind oder für Schäden, die durch Maschinenfehler, Lieferzeitüberschreitungen (auch für Ersatzteile) entstehen, wird ausgeschlossen. Der Verkäufer haftet nicht für Unfälle und Folgeschäden, die durch unsachgemäße Nutzung im oder am Kaufgegenstand oder durch Ertrinken von Kindern oder Erwachsenen auftreten. Der Käufer ist für die Erfüllung der Aufsichtspflicht, für die Kontrolle und für das Treffen von Vorkehrungen zur Vorbeugung von Unfällen im und am Schwimmbad und im Technikraum verantwortlich und hat dafür Sorge zu tragen, dass nur der Käufer und von ihm beauftragte Personen Zugang zum Technikraum haben, insbesondere im Zusammenhang mit den dort vorhandenen Chemikalien und technischen Einrichtungen. Der Käufer ist auch dafür verantwortlich, dass im Schwimmbad angemessene Badekleidung getragen wird und beispielsweise lange Haare zusammengebunden und eine Badekappe und/oder Schwimmbrille getragen wird. Der Verkäufer kann nicht für allergische Reaktionen und/oder Folgeschäden haftbar gemacht werden, die während oder nach dem Schwimmen im Pool auftreten.
Mängel, die durch fehlende Wartung bzw. durch unsachgemäße Bedienung verursacht werden, sind nicht durch die Gewährleistung gedeckt. Um Garantieansprüche zu erhalten, ist durch den Käufer der für sein Gerät empfohlene Wartungsplan und die entsprechenden Wartungsarbeiten durch den Verkäufer nachweislich einzuhalten. Garantiemängel sind innerhalb der Garantiefrist unverzüglich nach Auftreten dem Verkäufer schriftlich (E-Mail ausreichend) mitzuteilen. Die Garantie/Gewährleistung beginnt mit Lieferdatum von Verkäufer.
Der Garantieanspruch /Gewährleistungsanspruch erlischt, wenn Reparaturen oder Änderungen am Produkt von Personen vorgenommen wurden, die nicht dem technischen Kundendienst vom Verkäufer angehören bzw. nicht von diesem beauftragt wurden oder wenn das Garantieobjekt an Dritte weitergegeben wird, die nicht Vertragspartner/-innen vom Verkäufer sind. Ein Garantieanspruch besteht nur, wenn der Käufer sämtliche Verpflichtungen aus dem Kaufvertrag voll und ganz inklusive aller Nebengebühren erfüllt hat.
13 – Produkthaftung
Regressforderungen im Sinne des Produkthaftungsgesetzes sind ausgeschlossen, es sei denn, der Regressberechtigte weist nach, dass der Fehler vom Verkäufer grob fahrlässig verschuldet worden ist.
14 – Eigentumsvorbehalt
Der Verkäufer behält sich das Eigentum an allen Verkaufsgegenständen bis zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten Entgelts vor. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes bedeutet nur dann ein Rücktritt vom Vertrag, wenn dieser zugleich ausdrücklich erklärt wird. Bei Warenrücknahme ist der Verkäufer berechtigt, dem Käufer angefallene Transport- und Lohnkosten und Wertminderung des Verkaufsgegenstandes in Rechnung zu stellen.
15 – Erfüllungsort, Rechtswahl, Gerichtsstand
Erfüllungsort ist Van Salmstraat 21, 5281 RP Boxtel, Nederland. Bei Streitigkeiten und Haftungsfragen ist niederländisches Recht anwendbar vor einem in den Niederlanden befugten Gericht.
16 – Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen des Kaufvertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkung der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommt, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.
17 – Datenschutz, Urheberrecht
Der Käufer erteilt seine Zustimmung, dass auch die in den Verkaufsunterlagen mit enthaltenen personenbezogenen Daten in Erfüllung dieses Vertrages von Verkäufer verarbeitet und gespeichert werden. Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer Änderungen seiner Wohnadresse bekannt zu geben, solange das vertragsgegenständliche Rechtsgeschäft nicht vollständig erfüllt ist. Wird die Mitteilung unterlassen, so gelten Erklärungen auch dann als zugegangen, wenn sie an die zuletzt bekannt gegebene Adresse gesendet werden. Pläne, Skizzen oder sonstige technische Unterlagen bleiben ebenso wie Muster, Kataloge, Prospekte, Abbildungen und dergleichen stets geistiges Eigentum vom Verkäufer; der Käufer erhält daran keine wie immer gearteten Nutzungs- oder sonstigen Verwertungsrechte.
Boxtel, 14.12.2022